WLan muss gesichert werden

Wer drahtlos im Internet surft, sollte darauf achten, dass die Verbindung gut gesichert ist.

Nach einem Urteil des BGH (I ZR 121/08) kann der Eigentümer einer schlampig gesicherten WLan-Verbindung Ärger bekommen, wenn jemand von außen über die Leitung Illegales treibt. Schadenersatz wird zwar nicht fällig, aber er muss die Kosten für die Abmahnung tragen und in Zukunft Abhilfe schaffen. Die Standardeinstellungen der Anbieter sind den Richtern dabei als Schutz zu lax. (7. Juni 2010)

Quelle: Stern

IT-Sicherheit