Wann einem der Chef ans Blut darf

8. Dezember 2009 - In manchen Unternehmen gehören Blut- und Drogentests zum normalen Procedere schon während der Bewerbungsphase. Auch wenn man in der Praxis solch ein Ansinnen schlecht ablehnen kann, sind diese Tests nur in ganz engen Grenzen überhaupt statthaft.

Ein Beitrag im Haufe Recht-Portal zeigt die wichtigsten Regeln:

  • Bluttests oder Gesundheitschecks sind dann erlaubt, wenn für den Job eine gute Konstitution nötig ist. Okay sind zum Beispiel: Aidstests bei medizinischem Personal, Sehtests bei Busfahrern, Gesundsheitszeugnis beim Umgang mit Lebensmitteln.
  • Krankheiten angeben muss ein Bewerber, wenn er sonst der Fürsorgepflicht der Firma in die Quere kommt. Beispiel: Diabetes bei Wechselschichtenjobs, Bandscheibenvorfälle bei Jobs mit schweren Lasten, Epilepsie bei Tätigkeiten in großen Höhen. Bei allen anderen Erkrankungen, die für den Job keine Geige spielen, dürfen Bewerber sich als kerngesund ausgeben.
  • Beim Bluttest darf der Bewerber die Überprüfung auf nur bestimmte Werte eingrenzen, um zum Beispiel  Schwangerschafts- oder Gentests auszuschließen.
  • Der Arzt darf der Firma den detaillierten Befund nur weiterreichen, wenn der Bewerber zustimmt. Ansonsten darf er nur signalisieren "medizinisch geeignet" oder "ungeeignet."

Quelle: Haufe Recht

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