Urteil zur interprofessionellen Partnerschaftsgesellschaft erwartet

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in Kürze darüber, inwieweit interprofessionelle Partnerschaftsgesellschaften möglich sind, schreibt das Handelsblatt. Betroffen ist auch der Berater- und Wirtschaftsprüfermarkt.

 

Mit ihrem Urteil klären die Verfassungshüter die Frage, in wie weit zum Beispiel Rechtsanwälte mit Sachverständigen interprofessionell zusammenarbeiten dürfen. Während die Bundesrechtsanwaltsordnung restriktiv ist und nur Anwalt plus Anwalt als Mitglieder einer gemeinsamen Partnerschaftsgesellschaft zulässt, vielleicht auch noch Wirtschaftsprüfer und Anwalt, ist alles weitere darüber hinaus fraglich. Betroffen ist auch der Beratermarkt. Für den stellt sich die Frage, inwieweit eine interprofessionelle Zusammenarbeit mit einer Rechtsberatung möglich ist. Für beide Seiten, Rechtsanwälte wie Unternehmensberater, wäre ein positiver Entscheid des Bundesverfassungsgerichts ein Gewinn, zu diesem Schluss kommt zumindest der Rechtsexperte, der das Thema im Handelsblatt kommentierte.

Quelle: Handelsblatt, 03. Februar 2015, Printausgabe, Seite 13