Twitter-User haftet

Wer seine Freunde gerne via Twitter & Co auf coole Webseiten hinweist und die entsprechenden Links postet, sollte wissen, dass er für den Inhalt dieser Seiten haftet.

Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Az. 3-08 O 46/10).  Auf der verhandelten Webseite standen rechtswidrige Inhalte, die der - unwissende - Twitterer durch seinen Link verbreitet hatte. Inwieweit nun Schadenersatz oder ähnliches fällig wird, müssen die Gerichte noch entscheiden. (3. Mai 2010)

Quelle: Meedia

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