Studiengebühren für Scheidungskinder

Studierende, die von einem Elternteil Regelunterhalt beziehen, können zusätzlich auch auf die Übernahme von Studiengebühren und Semesterbeiträgen pochen.

Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 11 UF 519/08). Diese Kosten seien Mehrbedarf und müssten von den unterhaltspflichtigen Eltern übernommen werden. Aber: Das gilt nur bei einer staatlichen Hochschule.

Quelle: Haufe Recht

Unterhalt