Sind Heiligabend und Silvester Arbeitstage, Urlaubstage – oder was?

Nur noch ein paar Wochen bis Weihnachten, da stellt sich vielen Berufstätigen die Frage: Wie ist das eigentlich mit dem Urlaub nehmen? Gerade in diesem Jahr kann das wegen Corona vielleicht zu Stress mit dem Chef führen.

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Ein Beitrag im Handelsblatt erklärt mal, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer rund um die Feiertage haben. Zunächst mal: Heiligabend und Silvester sind ganz normale volle (!) Arbeitstage. Nur der 25., 26. Dezember und der 1. Januar sind per Gesetz Feiertage. Ergo muss grundsätzlich jeweils ein kompletter Tag Urlaub genommen werden, wenn man an Heiligabend und Silvester frei haben möchte.

 

Weihnachten halb frei oder ganz durch Verträge
Dass viele Unternehmen sich mit jeweils einem halben Tag begnügen, ist freiwillig und grundsätzlich keine Pflicht. In vielen Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder auch individuellen Arbeitsverträgen ist das aber auch schon so festgeschrieben.

Weihnachten frei dank betrieblicher Übung
Ist nichts in solcher Form geregelt und gibt einem das Unternehmen trotzdem drei Jahre in Folge frei, so wird eine betriebliche Übung draus und die Mitarbeiter können sich auch in Zukunft darauf berufen. Umgehen können das Chefs nur, indem sie jedes Jahr aufs Neue ausdrücklich betonen, dass die Regelung nur für dieses jeweilige Jahr gilt, erklärt der Handelsblatt-Beitrag.

Betriebsschließung darf nicht den ganzen Jahresurlaub schlucken
Umgekehrt kann ein Unternehmen seine Belegschaft auch kollektiv über Weihnachten in die Betriebsferien schicken – ob es dem einzelnen nun passt oder nicht. Allerdings geht das nur, wenn es betrieblich begründet ist, weil zum Beispiel Fertigungsstraßen stillgelegt werden. Zudem darf der „Zwangsurlaub“ per Gerichtsurteil nicht mehr als 60 Prozent des Jahresurlaubs ausmachen.

Quelle: Handelsblatt