Sekunden-Surfen bleibt erlaubt

Surft ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken im Internet, obwohl ihm das vom Chef ausdrücklich untersagt ist, darf er trotzdem nicht gleich gekündigt werden.

Erledigt der Mitarbeiter seinen Job ohne Beanstandung und surft nur für wenige Sekunden privat, um zum Beispiel den Kontostand zu checken – ist eine verhaltensbedingte Kündigung überzogen, urteilte das Landesarbeitsgericht Mainz (Az. 6 Sa 682/09). (3. Mai 2010)

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Internet im Job