Schlägerei kostet den Job

Wer sich auf seinem Arbeitsplatz mit seinem Kollegen eine Schlägerei liefert, riskiert die fristlose Kündigung, so das Rechtsmagazin Legal Tribune online. Dabei spielt es keine Rolle, welche Provokation voranging, urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm (8 Sa 1932/10).

Das Gericht machte in seinem Urteil deutlich, dass Mitarbeiter grundsätzlich einer sich anbahnenden Auseinandersetzung ausweichen müssen. Im vorliegenden Fall fühlte sich ein Taxifahrer im Funkverkehr herabgewürdigt. Er fuhr in die Zentrale, stellte seinen Kollegen - entgegen des Rates Dritter - zu Rede. Dieser warf ihm ein Telefon an den Kopf, woraufhin der Taxifahrer endgültig rot sah und auf seinen Kontrahenten einprügelte. Doch statt zuzuschlagen, so die Richter, hätte er zur Schlichtungsstelle seines Arbeitgebers gehen müssen. Das Gericht erklärte die fristlose Entlassung für rechtens. (September 2011)  Quelle: Legal Tribune Online

Kündigung