Mütze = Kopftuch

7. September 2009 - Islamische Lehrerinnen, denen per Schulgesetz das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht untersagt ist, können nicht stattdessen auf eine andere, ähnlich wirkende Kopfbe-

deckung ausweichen.

Laut den Richtern des Bundesarbeitsgerichts fällt eine Mütze mit Strickbund, die Haare, Haaransatzund Ohren weitgehend bedeckt, genauso unter das Tabu wie ein Kopftuch (Az. 2 AZR 499/08).

Quelle: www.otto-schmidt.de

Kopftuchverbot