Master vor Gericht

Jobguide.de hat die neuesten Urteile rund um die neuen Studienabschlüsse zusammengestellt:

Hochschulen dürfen tatsächlich die Zulassung zum Master-Studium an Bedingungen wie einen bestimmten Notenschnitt oder eine gute Bewerbung knüpfen (Verwaltungsgericht Mainz 14 L 198/10). Wer schon ein FH- oder Uni-Diplom in der Tasche hat und einen Master aufsatteln will, muss Zweitstudiumsgebühren zahlen (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 2 A 11200/07). Bachelor-Architekten können aufatmen: Laut dem Verwaltungsgericht Stuttgart (4 K 3280/08) muss die Kammer sie in die Architektenliste aufnehmen, auch wenn per Landesgesetz drei Jahre Studium zu wenig sind. (3. November 2010)

Quelle: Wirtschaftswoche