Klauseln im Arbeitsvertrag kippen schnell

Dass Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsvertrag eine Vertragsstrafen-Klausel stehen haben, ist längst keine Seltenheit mehr. Eine Strafe kann zum Beispiel fällig werden, wenn der Mitarbeiter zur Konkurrenz wechselt oder sich nicht an Kündigungsfristen hält. Diese Vertragsstrafen-Abreden können aber schnell unwirksam sein, schreibt Haufe Recht.

Nämlich dann, wenn der Mitarbeiter einen so genannten Formular-Arbeitsvertrag hat und durch die Klausel unangemessen benachteiligt wird. Zum Beispiel: Die Klausel ist mehr Schikane als Ersatz irgendwelchen Schadens. Oder die Strafe fällt zu hoch aus - üblicherweise geht ein Bruttomonatsgehalt in Ordnung, sofern das Unternehmen damit nicht auch noch unangemessen gut fährt. Bei Wettbewerbsklauseln dürfen die Summen aber höher ausfallen.

Jobguide-Tipp: Benachteiligt eine solche Klausel ganz offensichtlich (Arbeitsrechtler fragen!), kann man den Arbeitsvertrag bedenkenlos unterschreiben, denn die Klausel ist unwirksam und komplett nichtig. (8. April 2010)

Quelle: Haufe Recht

Vertragsstrafen