Inflationsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei?

Erst Corona, jetzt Inflation und Energiepreise: Um ihre krisengeplagten Bürger zu entlasten, plant die Bundesregierung eine Inflationsprämie. Bis zu 3.000 Euro extra dürfen Beschäftigte dann steuer- und sozialabgabenfrei vom Arbeitgeber erhalten. Diese und weitere Maßnahmen finden sich im frisch verabschiedeten Entlastungspaket.

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„Es ist vollbracht. Sehr gutes Ergebnis“, twitterte Justizminister Marco Buschmann (FDP) frühmorgens um kurz nach sechs am Sonntag, dem 4. September 2022. Gemeint hat er das Entlastungspaket, das die Ampel-Koalition unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zuvor in einem 18-stündigen Sitzungsmarathon geschnürt hatte. Das Paket enthält verschiedene Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die von Inflation und steigenden Energiepreisen geplagten Bundesbürger entlasten will. Dafür hat sie insgesamt 65 Milliarden Euro eingeplant. Für Studierende und Beschäftigte sind unter anderem Einmalzahlungen und Steuererleichterungen geplant.

Arbeitgeber kann Inflationsprämie auszahlen
Als Ausgleich für steigende Preise plant die Bunderegierung nach dem Vorbild der Corona-Prämie eine sogenannte Inflationsprämie. Bis zu 3.000 Euro soll der Arbeitgeber steuer- und sozialabgabenfrei gewähren dürfen. Noch stehen die Details nicht fest, doch vermutlich gilt die Abgabenbefreiung nur dann, wenn die freiwillige Sonderleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Ob Unternehmen sich das leisten können und dazu bereit sind, bleibt abzuwarten.

Das steckt noch im Entlastungspaket…

Studierende:
Nach dem Heizkostenzuschuss für BaföG-Empfänger sollen nun alle Studierenden eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Wie Du an das Geld kommst, muss noch geklärt werden.

Midi-Jobber: Wer beispielsweise in Teilzeit nur einen geringen monatlichen Verdienst oberhalb der Mini-Job-Grenze hat, zahlt als sogenannter Midi-Jobber einen ermäßigten Beitrag zu den Sozialabgaben. Bisher galt dafür eine Obergrenze von 1.300 Euro. Bereits ab dem 1. Oktober 2022 verschiebt sich mit dem Anstieg des Mindestlohns und der Mini-Job-Grenze auch die sogenannte Übergangszone für Midi-Jobs. Sie gilt dann bei einem Monatsverdienst ab 520 bis 1.600 Euro. Zum 1. Januar 2023 steigt die Obergrenze durch das Entlastungspaket dann auf 2.000 Euro.

Kindergeldempfänger: Ab Januar 2023 steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind mehr als sonst, und zwar um monatlich 18 Euro auf 237 Euro.

Arbeitnehmer: Auch wer keinen großzügigen Chef hat, soll trotzdem von Steuerentlastungen profitieren. So wird die Home-Office-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro pro Jahr) fortgesetzt, der Werbungskostenabzug ohne Nachweis ist bis 1.200 Euro möglich und auch die Fernpendlerpauschale (ab dem 21sten Kilometer) ist bis Ende 2026 um drei Cent auf 38 Cent pro Kilometer erhöht worden. Um Steuererhöhungen aufgrund inflationsbedingter Einkommenssteigerungen zu vermeiden, also die sogenannte „kalte Progression“ sollen ab Herbst die Eckwerte im Einkommensteuertarif angepasst werden.

Quellen: Übersicht der Maßnahmen (Bundesfinanzministerium)FAZ

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Übersicht der Maßnahmen (Bundesfinanzministerium)