Gründerzuschuss unterm Messer

Die Bundesregierung muss sparen und rückt deshalb dem Gründungszuschuss zu Leibe. Diese Finanzspritze erhielten bislang alle, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen und einen schlüssigen Businessplan vorlegen konnten.

Jetzt wird die Förderung deutlich gekürzt: Aus der Pflichtleistung wird eine Ermessensleistung, die Arbeitsagentur urteilt dabei über die Erfolgsaussichten der Geschäftsidee - und wird die Förderung aus Spargründen wohl fleißig ablehnen. Statt für neun Monate gibt es nur noch für sechs Monate Geld, der 300-Euro-Krankenkassenzuschuss wird nur noch sechs statt 15 Monate gewährt. Die Kürzungen werden schon ziemlich bald wirksam: Wer nach dem 31. Oktober den Gründungszuschuss beantragt, fällt schon unter die neuen Regeln. (6. Juni 2011)

Quelle: Focus Online, Unternehmer.de

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