Grenzüberschreitende Steuerberatung nur bei nachgewiesener Qualifikation

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen ausländische Steuerberater in Deutschland ihre Dienste anbieten. Aber sie müssen ihre Qualifikationen nachweisen, schreibt das Handelsblatt.

Steuerberatern, die in einem anderen europäischen Land ihre Dienste anbieten möchten, haben die Richter des EuGH mit einem neuen Urteil entsprechende Qualifikationsnachweise ins Stammbuch geschrieben. Dies erfolgte mit Blick auf den Verbraucherschutz und die Gefahr der Steuerhinterziehung ausländischer Anbieter. Das Urteil (Az. C-342/14) nimmt die Branche mit rund 94.000 Steuerberatern hierzulande erleichtert entgegen. Sie hatten bereits befürchtet, dass ausländische Kollegen ohne jede Prüfung ihre Dienste anbieten könnten. Geklagt hatte ein Niederländer, der von seinem Heimatland aus Umsatzsteuererklärungen für Firmen in Deutschland anbieten wollte. Eine weitere Konsequenz aus dem Urteil: Künftig müssen die Steuerberater nicht mehr in Deutschland sitzen, um die Steuererklärung für die hiesigen Finanzämter zu erledigen. Das muss auch im Steuerberatergesetz geändert werden, da es in seiner derzeitigen Fassung gegen die im EU-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit verstößt. Neu ist das Thema nicht: Schon länger übt die EU-Kommission Druck auf die freien Berufe aus, weil die Berufsordnungen für Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, aber auch Ärzte und Apotheker abschottend wirkten und gegen EU-Recht verstießen, heißt es aus Brüssel.

Quelle:Handelsblatt, 17. Dezember 2015

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