Feiertag auf Reisen

Ein Arbeitnehmer, der von seiner Firma auf Dienstreise ins Ausland geschickt wird, während die Kollegen einem heimischen Feiertag frönen können, muss zum Arbeiten antreten und hat schlicht Pech gehabt .

Er kann auch nicht auf Feiertagszuschlag oder einen alternativen freien Tag hoffen. Ausschlaggebend bei der Feiertagsregelung ist immer der jeweilige Einsatzort, nicht der Firmensitz. (8. April 2010)

Quelle:  Focus Online