Bild darf bleiben

Wer seinen Job wechselt, kann vom alten Arbeitgeber nicht in jedem Fall verlangen, dass sein Konterfei aus Firmenpublikationen und Webseiten verschwindet, urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 6 Sa 271/12).

Wenn der Einzelne nicht namentlich genannt oder besonders herausgestellt wird, dient das Foto nur allgemeinen Illustrationszwecken – und darf bleiben.

Quelle: ibusiness