Antreten zum Sonntagsdienst

8. Dezember 2009 - Auch wenn im Arbeitsvertrag nichts von Sonn- und Feiertagsarbeit steht und auch wenn seit Jahrzehnten keiner an diesen Tagen zum Dienst antreten musste, heißt das nicht, dass der Chef nicht plötzlich seine Truppe an Sonn- und Feiertagen ins Büro zitieren darf.

Das Recht dazu ergibt sich aus seinem Weisungsrecht als Arbeitgeber, stellte jetzt das Bundesarbeitsgericht klar (9 AZR 757/08). Mitarbeiter können sich nicht mit dem Hinweis auf "Hatten wir ja noch nie" oder "Das steht nicht in meinem Vertrag" verweigern.

Quelle: Otto Schmidt Verlag

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