Abfindung viel öfter steuerfrei

8. Dezember 2009 - Abfindungen, die ein Mitarbeiter dafür erhält, dass er freiwillig seine Arbeitszeit reduziert oder der Firma sonstwie entgegenkommt, sind - genau wie die "üblichen" Abfindungen im Zuge einer Kündigung - steuerbegünstigt.

Das entschied der Bundesfinanzhof (Az. IX R 3/ 09). Das rumzickende Finanzamt hatte argumentiert, das Arbeitsverhältnis bestehe ja noch und für solche Fälle sei die Steuerermäßigung nicht gedacht. Abfindung ist Abfindung, fanden aber die Richter. 

Quelle: Rödl & Partner

Abfindungen