Wirtschaftsprüfer als Verbraucherschützer

Das Bild des Wirtschaftsprüfers in der Öffentlichkeit ist das des hochseriösen Kontrolleurs, der eher im Verborgenen arbeitet und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Hermann Spils ad Wilken (49), promovierter Agrarökonom, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus Uelzen am Niederrhein, hat jetzt bewiesen, dass die Verschwiegenheitspflicht, die ja nur gegenüber Mandanten gilt, einen Wirtschaftsprüfer nicht davon abhalten muss, seine Expertise öffentlichkeitswirksam für den Verbraucherschutz einzusetzen.

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Spils ad Wilken bezog in einem Beitrag des ZDF-Magazins Frontal 21 öffentlich Stellung zur Millionenabzocke der Bürger durch überhöhte Gebühren für die Müllentsorgung. Der Experte der Sozietät Dr. Spils ad Wilken, Raßmann + Partner GmbH in Uelzen, der zuvor im staatlichen Auftrag Preise bei ähnlichen Anlagen prüfte, nahm im Auftrag der ZDF-Reporter die Kostenstruktur von Müllverbrennungsanlagen sowie die dafür fälligen kommunalen Gebühren unter die Lupe.

Sein Fazit: "Das Missverhältnis ist sehr eklatant, der Gebührenzahler zahlt mehr als er müsste." Bei den neun untersuchten Anlagen kam der Wirtschaftsprüfer auf eine Umsatzrendite von bis zu 42,5 Prozent. Damit finanzierten die Bürger die Gewinne der Betreiber und nicht - wie es rechtlich der Fall sein muss - lediglich die kostendeckende Müllbeseitigung.

Auch eine weitere illegale Praxis bestätigte Spils ad Wilken. Die Kalkulationszeiträume bei Verträgen nach Preisrecht dürften fünf Jahre nicht übersteigen, während der Gebührenzahler auf Zeiträume von bis zu 20 Jahren auf diese Preise festgelegt sei.

Quelle: Frontal 21, Das Frontal 21-Interview mit Hermann Spils ad Wilken

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