Wie gut ist mein Englisch?

Fremdsprachen gehören in die Bewerbung – so weit so gut. Doch wie klassifiziert man sein Sprachniveau so, dass es der Personaler auf der anderen Seite auch richtig einordnet? e-fellows hat eine Aufstellung gemacht: „Grundkenntnisse“ und „Basiswissen“ in einer Sprache gehören nur dann in den CV, wenn sie für die Stelle oder das Unternehmen relevant sind.

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Wer soviel Fremdsprache beherrscht, dass er sich irgendwie verständlich machen kann, schreibt „erweiterte Grundkenntnisse“ oder „mittlere Kenntnisse“. Für „konversationssicher“ oder „gut“ sollte man ein Gespräch über Gott und die Welt einigermaßen gut hinbekommen, am Schriftlichen kann es gerne noch hapern. Wer eine Sprache „fließend“ beherrscht, kann Bücher und Zeitungen lesen, flüssig diskutieren und halbwegs fehlerfrei und grammatikalisch korrekt schreiben. Hat man auch Fachvokabular drauf und bekommt Feinheiten in der Sprache mit, so darf man sogar „verhandlungssicher“ schreiben. Als Muttersprachler sollte sich nur bezeichnen, wer tatsächlich in einer Sprache aufgewachsen ist.

Quelle: e-fellows