Wettlauf der Wirtschaftsprüfer

Mit dem Wechsel seines Wirtschaftsprüfers reagiert der Chemiekonzern Bayer auf die Zwangsrotation. Für die FAZ könnte das der Auftakt zu einem Wettlauf der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften um Mandate sein.

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Ab 2017 prüft künftig Deloitte die Bücher des Chemiekonzerns Bayer und löst damit PwC ab. Die Ankündigung im Dezember 2015 ist für die FAZ „der Startschuss in eine neue Prüferwelt“. Denn Bayer reagiert damit auf die vorgeschriebene Prüferrotation. Spätestens nach zehn Jahren, in Ausnahmefällen 20 oder 24 Jahren, muss ein Unternehmen öffentlichen Interesses seinen Prüfer wechseln, schreibt die EU vor. Das sind börsennotierte Unternehmen sowie Versicherungen und Banken, ausgenommen Sparkassen und Genossenschaftsbanken.
Die Prüferwechsel-Vorschrift, auch Zwangsrotation genannt, gilt ab 2016 und löst vor allem in den kommenden Jahren eine Welle von Abschlussprüferwechseln aus. Der Grund: Gerade in Deutschland halten Konzerne seit Jahrzehnten an ihren Prüfern fest. In den nächsten Jahren sind gleich 24 DAX-Konzerne gezwungen, sich eine neue Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu suchen. Gerade unter den Big Four – Deloitte, PwC, EY, KPMG – löst das einen Wettlauf auf, teilen doch vor allem KPMG mit 16 und PwC mit zehn Mandaten die Top-Konzerne unter sich auf. EY hat gerade mal drei, PwC nur noch ein Mandat.
Weil die Abschlussprüfung zwar Millionenhonorare, aber auch viel Aufwand mit sich bringt, ist heute schon klar, dass die Großen die Mandate unter sich ausmachen werden. Die ursprüngliche Vorstellung, dass eine Zwangsrotation die Vormachtstellung der Big Four brechen könnte, erweist sich als Illusion. Sie führt eher zu Verschiebungen und dürfte vor allem den beiden Gesellschaften neue Mandate zuführen, die bislang nicht so stark vertreten waren. Einziges Hindernis dürfte die Tatsache sein, dass ein Haus nicht gleichzeitig prüfen und beraten darf. Daher dürften sich die Wettbewerber zumindest genauestens überlegen, ob sie ein langfristig angelegtes Beratungsmandat zugunsten eines Prüfungsmandats abgeben.

Quelle:
FAZ, 6. Januar 2016, Seite 22, Printausgabe

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