Wann sind Arztbesuche in der Arbeitszeit erlaubt?

Sprechzeiten von neun bis zwölf und zwei Mal pro Woche auch nachmittags bis fünf. Weil erst wenige Ärzte jobkompatible Öffnungszeiten in den Morgen- oder Abendstunden anbieten, fällt es Berufstätigen oft schwer, einen Besuchstermin in ihrer Freizeit zu bekommen. Ein Beitrag in der Leipziger Volkszeitung erklärt, wann man auch während der Arbeitszeit zum Doc gehen kann.

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Wer zum Beispiel akut krank ist – etwa wegen Grippe oder Magen-Darm – darf auch während der Arbeitszeit und bei vollem Gehalt zum Arzt gehen. Vorher sollte man, so schreibt die Zeitung, den Arbeitgeber informieren und sich anschließend vom Mediziner eine Bescheinigung über den Besuch geben lassen. Ist ein Zipperlein nicht akut oder steht eine Vorsorge- oder Nachsorgeuntersuchung an, hat der Mitarbeiter an sich keinen Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung, stellt die Arbeitsrechtlerin in dem Beitrag fest. Dann muss er versuchen, einen Termin außerhalb der Jobzeiten zu ergattern. Lässt sich das partout nicht einrichten – und im Idealfall lässt man sich das vom Arzt bestätigen – besteht für notwendige Arztbesuche doch einen Anspruch auf kurzfristige Freistellung. Alternativ hilft nur, dem Chef Vor- oder Nacharbeiten anzubieten, mit den Kollegen Schichten zu tauschen oder sich für den Arztbesuch offiziell frei zu nehmen.

Quelle: Leipziger Volkszeitung