Urlaub ist Urlaub

Hat ein Arbeitnehmer von seinem Chef erstmal das Okay für einen Urlaub bekommen, kann ihm dieser nicht mehr streitig gemacht werden. Das Unternehmen kann nicht verlangen, dass der Mitarbeiter vorzeitig aus den Ferien zurückkehrt, egal, was daheim passiert.

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Nur angesichts von wirklichen Katastrophen, die allein mit diesem einen Mitarbeiter abgewendet werden können, kann eine Firma auf die Rückkehr bestehen. Ansonsten kann es allerhöchstens lieb drum bitten und die Rückreisekosten übernehmen.  Auch ein Urlaub auf Abruf ist rechtlich nicht wirksam und darf getrost ignoriert werden .

Quelle: Haufe