Teil-K.O. für Bafög-Teilerlass

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Teilerlass von Bafög-Schulden (Az. 1-BvR-2035/07) ist nicht ganz einfach zu verstehen, aber für betroffene Studenten geht es um richtig viel Geld.

Bislang galt die Regelung: Wer mit seinem Studium einige Monate unter der Bafög-Förderungshöchstdauer blieb, bekam einen guten Batzen seiner Bafög-Schulden erlassen. Bei einigen Studiengängen, wie dem des prozessierenden Mediziners, darf man aber gar nicht deutlich früher fertig werden, sonst gab's keinen Abschluss. Diese Studierenden haben also niemals eine Chance auf einen Schulden-Erlass.

Grob unfair, urteilten die Richter und wiesen den Gesetzgeber an, bis Ende 2011 eine gerechte Lösung für betroffene Studenten - vornehmlich die Humanmediziner - zu finden.

Wichtig: Von dem Urteil und der kommenden Neuregelung profitieren automatisch alle Absolventen, deren Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zu diesem Punkt derzeit noch offen sind, sowie alle künftigen Neufälle. Wer derzeit noch mit den Ämtern wegen des Teilerlasses im Clinch liegt (aber noch kein Verfahren laufen hat), sollte mit ihnen auf ein Ruhen der Angelegenheit hinarbeiten, bis raus ist, wie die neuen Regelungen aussehen sollen. (5. September 2011)

Quelle: Datev

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