So gehst du gegen schlechte Noten vor

So mancher Student reibt sich ungläubig die Augen, wenn er die Note für seine zurückliegende Klausur bekommt. Viel schlechter als erwartet. Wie Studierende dann checken, ob bei der Bewertung alles richtig lief, erklärt ein Bericht im Spiegel.

Bildnachweis: NicolayHG/Pixabay

Dass sich so etwas lohnen kann, zeigt eine nicht repräsentative Umfrage, die der Spiegel zitiert: Von 100 NRW-Studenten haben 40 bereits schon mal um eine Note gekämpft. Und 80 Prozent von denen konnten sich dadurch verbessern.

Der erste wichtige Termin ist dabei die Klausureinsicht. Dort hat man die Gelegenheit, seine geistigen Ergüsse und die Anmerkungen des Profs durchzublättern und eventuelle Fehler aufzuspüren. Je nach Hochschule und Lehrstuhl muss man sich für eine Klausureinsicht schriftlich oder mündlich anmelden. Das bitte nicht verpennen, sonst ist der Zug für eine eventuelle Notenkorrektur abgefahren.

Weil man bei den Klausureinsichten nur ein paar Minuten zum Durchblättern hat – meist eine Viertelstunde – sollte man gut vorbereitet in den Termin gehen, sprich: den Stoff aus der Klausur (wieder) draufhaben. Wie anders will man sonst die Argumentation des Profs nachvollziehen und eventuelle Fehler finden? Wichtig: Selbst wenn man in einer längeren Rechenaufgabe die falsche Lösung herausbekommen hat, so stehen einem nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Teilpunkte für einen richtigen Lösungsweg zu, wenn daraus ersichtlich wird, dass man das ganze halbwegs verstanden hat.

Studenten, die eine vermeintlich falsche Korrektur reklamieren wollen, wenden sich an die Personen, die die Aufsicht führen: den Prof oder die wissenschaftlichen Mitarbeiter. Und dann heißt es freundlich argumentieren, gut verhandeln und auf gar keinen Fall gleich mit dem Anwalt drohen. Dass Fehler vorkommen, räumen sogar die Profs selber ein. Der Spiegel-Beitrag zitiert einen Prof, der bei einer von zehn Beanstandungen tatsächlich einen Fehler seinerseits einräumen muss und die Note korrigiert.

Zeigt sich der Hochschullehrer halsstarrig, können Studierende noch eine Remonstration, eine erneute Korrektur der Klausur, schriftlich beantragen. Darauf haben sie ein Recht, sofern sie ihre Zweifel an der Klausurbenotung stichhaltig und sachlich begründen können. Die Fristen für eine Remonstration werden in der Regel zusammen mit den Noten bekannt gegeben.

Quelle:Spiegel

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