Seit Jahresbeginn lässt sich mehr Studium absetzen

Kurzer Hinweis an alle, die es noch nicht mitbekommen haben sollten: Wer in einem Erststudium steckt, kann die Kosten dafür ab diesem Jahr in Höhe von 6.000 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Bislang lag die Grenze bei 4.000 Euro. Von der Erhöhung des Betrages profitieren diejenigen Studierenden, die durch Nebenjobs etc. hohe Einkünfte erzielen, auf die entsprechende Steuern fällig werden würden. Für sie lohnt es sich, noch fleißiger als bislang Quittungen für alle Ausgaben zu horten. Mehr dazu auch hier und hier.

(09.01.2012) Quelle: Finanztip.de

Steuern