Nur EU-Reförmchen für Prüfer

Nach der Annahme der Reform für Wirtschaftsprüfer durch die EU-Mitgliedsstaaten ist klar: Die Regeln für die Prüfer verschärfen sich nicht tiefgreifend, schreibt die FAZ.

14 Tage nach dem EU-Parlament nahmen auch die EU-Mitgliedsstaaten die Reform für die Wirtschaftsprüfer an. Auch sie ließen nach Ansicht der FAZ nur noch wenig von dem ehrgeizigen Vorschlag von Binnenmarktkommissar Michel Barnier übrig.

Unter vorgehaltener Hand werten die Big Four der Branche die Reform dennoch als Niederlage, vor allem weil doch eine Rotationspflicht Eingang in das neue Regelwerk gefunden hat. Die neuen Rotationsregeln lassen immer noch eine Mandatsdauer von bis zu 24 Jahren zu: Offiziell soll ein Unternehmen seine Prüfer nach zehn Jahren wechseln. Aber: Schreibt es das Mandat danach aus, kann der gleiche Prüfer weitere zehn Jahre die Bücher kontrollieren. Und kommt noch ein zweiter Prüfer mit ins Boot, erhöht sich die Frist sogar um weitere vier auf dann maximal 24 Jahre. Auf die großen Häuser, die einige ihrer Kunden oft schon seit mehreren Jahrzehnten betreuen, kommen dadurch Veränderungen zu.

Auch die ursprünglich vorgesehene Trennung von Prüfung und Beratung durch ein und dasselbe Unternehmen kommt nur in abgeschwächter Form. So existiert zwar eine schwarze Liste bestimmter Dienstleistungen, die Wirtschaftsprüfer nicht mehr anbieten dürfen: Prüfer dürften nicht als Steuerberater tätig sein und Mandanten auch nicht zu ihrer Anlagestrategie beraten. Der Anteil anderer Tätigkeiten soll die Gesamtschwelle von 70 Prozent der Gesamteinnahmen nicht überschreiten. Die Meinungen über die Reform gehen weit auseinander: Während Barnier sich offiziell mit dem Ergebnis zufrieden gibt, werten vor allem die Grünen und die Sozialisten die Reform als eine verpasste Chance.

Quelle: FAZ, 14. April 2014, Printausgabe, Seite 16