Neu: Mehr verdienen, absetzen & Co.

12. Januar 2010 - 2010 sind einige wichtige Arbeits- und Steuerrechtsänderungen in Kraft getreten. Die für Arbeitnehmer relevanten Punkte haben wir hier zusammengestellt:

  • Studenten (und alle anderen Arbeitnehmer) dürfen 2010 mehr verdienen, bevor sie überhaupt Steuern zahlen müssen: Der Grundfreibetrag wurde von 7.834 Euro auf 8.004 Euro angehoben. Die Steuersätze wurden insgesamt gesenkt, so dass bei gleichem Einkommen weniger Steuern anfallen.
  • Die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge lassen sich jetzt bis 3.964 Euro (kinderlose Singles) von der Steuer absetzen, bislang hatte man da unter Sonderausgaben nur 1.500 Euro Spielraum. Zusatzversicherungen zählen allerdings nicht mehr. Negativ wirkt sich aus, dass Arbeitslosen- und Haftpflichtversicherungen nicht länger berücksichtigt werden. Nur wer - wie viele Studenten - wenig Kassenbeiträge (bis 1.900 Euro) zu zahlen hat, kann auch diese Policen weiter anführen.
  • Gendiagnostische Untersuchungen am Arbeitsplatz sind nun ausdrücklich verboten. Drogentests fallen naturgemäß nicht unter das Gesetz, sind aber nur in ganz engen Grenzen erlaubt (siehe JobguideXpress 12/2009).
  • Im Ausland erworbene Berufsabschlüsse werden jetzt einfacher anerkannt.

Quellen: Zeit, Warentest

Arbeitsrecht