Miete für Studentenbude absetzen

Der Bundesfinanzhof hat endlich gesprochen: Studierende dürfen grundsätzlich sämtliche Kosten absetzen, die im Rahmen ihres Erststudiums entstehen. Das heißt: Sie können alle Ausgaben sammeln und sie später mit den ersten Einnahmen aus dem Job verrechnen.

Da die Folgen dieser Urteile den Staat aber einiges kosten dürften, werden die Finanzbeamten Steuererklärungen von Studenten künftig sehr genau unter die Lupe nehmen, vermutet die Wirtschaftswoche. Wer möglichst viel rausholen will, muss also ein paar Regeln beachten.

Beispiel doppelte Haushaltsführung: Die Miete für die Studentenbude in der Unistadt akzeptiert der Fiskus nur, wenn es sich wirklich um einen Zweitwohnsitz handelt. Das heißt: In der Heimat muss der Studierende noch immer einen Wohnsitz haben - und das nicht nur zum Schein. Auf Nummer sicher geht, wer zum Beispiel im Haus der Eltern eine eigene Wohnung hat und mindestens zweimal im Monat "nach Hause" fährt. Eine eigene Wohnung kann selbst dann vorliegen, wenn der Student Küche und Bad der Eltern mitbenutzt. Er muss dann aber dennoch wirklich einen eigenen Haushalt führen und nicht nur Besucher sein.

Alles, was der Student steuerlich gelternd machen möchte, sollte er zudem selbst zahlen. Begleichen die Eltern zuviele Rechnungen, könnte der Fiskus kniepig werden. Tipp: Die Eltern können ihrem Kind eine monatliche Pauschale zahlen, von der der Nachwuchs dann seine Rechnungen selbst bezahlt.  (siehe auch JobguideXpress September 2011) (29.09.2011) Quelle: Wirtschaftswoche