Luxleaks juristisch aufgearbeitet

Mit der symbolischen Geldstrafe von einem Euro für Whistleblower Antoine Deltour ist Luxleaks juristisch aufgearbeitet, schreibt der Spiegel.

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Die Veröffentlichung von Antoine Deltour im November 2014 war ein Paukenschlag: Der ehemalige PwC-Mitarbeiter veröffentliche Papiere, die nachwiesen, dass 300 Großkonzerne in Luxemburg so gut wie keine Steuer zahlten. Sie hatten eine Vereinbarung mit den luxemburgischen Steuerbehörden über ihre Besteuerung geschlossen. Der Skandal um Luxleaks war groß – und Antoine Deltour landete als Whistleblower auf der Anklagebank. Im Januar erfolgte der Freispruch vom Diebstahlsvorwurf, im Mai verurteilte ihn ein Berufungsgericht zu einem Euro Schadenersatz. Deltour gilt damit zwar als strafrechtlich verantwortlich, bleibt aber straffrei. Und lässt er sich drei Jahre lang nichts zuschulden kommen, gilt er als unbescholten.

Das Urteil gegen Deltour war der Schlusspunkt der juristischen Aufarbeitung von Luxleaks. Der französische Journalist, der bei der Veröffentlichung half, war sofort freigesprochen worden, ein zweiter Angeklagter erhielt eine Geldstrafe von 1.000 Euro. Das Gericht sah den Whistleblower-Status als nicht gegeben an.

Quelle: Spiegel