Kein Trinkgeld-Klau

Eine gute Nachricht für alle im Nebenjob kellnernden Studenten (und eine schlechte für die, die in der Küche aushelfen): Trinkgeld steht immer demjenigen zu, dem es gegeben wurde.

Er muss es nicht, wie in der Gastronomie oft üblich, in einen gemeinsamen Topf abgeben, der dann unter Kellnern, Thekenkräften und Küchenpersonal aufgeteilt wird.  Das urteilte zum Beispiel das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 10 Sa 483/10). Der Grund: Trinkgeld wird als persönliche Zuwendung erbracht.

Quelle: T-Online