Insolvenzverwalter müssen sich neu erfinden

Neue Gesetze, frühzeitige Sanierungen statt Verwaltung der Restmasse und die Digitalisierung zwingen die Branche der Insolvenzverwalter, sich neu zu erfinden, schreibt das Handelsblatt.

Bildnachweis: SBH / fotolia

Noch vor zehn Jahren war alles ganz einfach: Schlitterte ein Unternehmen in die Pleite, lag es meistens an der zu hohen Zinslast. Doch heute, im Jahr 2017, ist die Zahl der Pleiteunternehmen pro Jahr um ein Drittel auf nur noch rund 22.000 gesunken. Die meisten Unternehmen, die in Schieflage geraten, kamen meistens mit den Herausforderungen, die mit der Globalisierung und der Digitalisierung einher gehen, nicht zurecht.

Gleichzeitig haben sich auch noch die Rahmenbedingungen für die Branche der Insolvenzverwalter durch neue Gesetze verändert. Seit 2012 dürfen die Unternehmen bei drohender Pleite unter Gläubigerschutz und mit öffentlichen Mitteln gegensteuern, um den Untergang zu verhindern – und zwar in Eigenregie. Der Chef handelt mit seinen Gläubigern einen Sanierungsplan aus, ein gerichtlich bestellter Sachverwalter kontrolliert zwar, ist aber deutlich schwächer positioniert als einst der Insolvenzverwalter.

Damit ist die Branche gezwungen, sich neu zu erfinden. Sie werden zu Restrukturierern, die nicht mehr über die Insolvenz eines Unternehmens reden, sondern über die Maßnahmen, wie es sich frühzeitig sanieren lässt. Dafür müssen sie oft komplette Unternehmensprozesse neu strukturieren – und dank Digitalisierung müssen sie das mit neuem, frischem Know-how tun. Wer sich daher als Insolvenzverwalter bereits auf Sanierung eingestellt hat, dürfte sich rechtzeitig für die Zukunft gewappnet haben.

Denn in Brüssel kündigt sich schon ein neues Gesetz an, was noch tiefer geht: Nach dem britischen Vorbild des „Scheme of Arrangement“ sieht der Entwurf vor, dass sich künftig einzelne Gläubigergruppen untereinander auf eine Stundung von Zinsen und Tilgungen oder auch einem Schuldenerlass einigen können. Nur der Schuldner ist mit ihm Boot, andere Gruppen wie etwa die Mitarbeiter bleiben außen vor und erhalten ihr Geld wie sonst auch. „Vorinsolvenzliches Verfahren“ nennt sich das bereits in Italien, Spanien und Großbritannien etablierte Prinzip, das nicht einmal mehr einen Sachverwalter braucht.

Quelle: Handelsblatt, 28. April 2017, Printausgabe Seite 28