Erfindung sichern

Wer als Arbeitnehmer für seine Firma eine Erfindung macht, muss seine Idee schriftlich beim Unternehmen kund tun, um in Sachen Honorierung oder Patentanmeldung zum Zuge zu kommen.

Eine mündliche Meldung reicht da nicht (BGH X ZR 72/10). Die Mitteilung sollte auch klar als Erfindungsanmeldung benannt und nicht in irgendeinem Bericht als Beiwerk versteckt sein. Binnen vier Monaten kann das Unternehmen die Erfindung dann patentieren lassen (=Honorar für den Angestellten) oder für den Mitarbeiter zur eigenen Patentierung freigeben. (8. Juli 2011) Quelle: Lexetius

Gute Idee