Chef kann jetzt leichter schenken

Wer bisher vom Chef Gutscheine fürs Tanken, für Bücher, Theater oder sonstiges geschenkt bekam, musste penibel darauf achten, dass nur eine Warenmenge und kein Betrag angegeben war.

Ansonsten ging die Einstufung als "Sachbezug" flöten und es wurden Steuern und Sozialabgaben fällig. Diese Regelung hat der Bundesfinanzhof jetzt in diversen Urteilen (Az. VI R 21/09, 27/09, 41/10) kassiert. Künftig darf auf Gutscheinen auch ein Betrag statt einer Menge stehen, ohne dass es als Quasi-Gehalt eingestuft wird.

(28. Februar 2011)

Quelle: Bundesfinanzhof

Geschenke als Sachbezug