Was Studenten für den Ferienjob wissen müssen

Die letzten Klausuren sind geschrieben. Wen es nicht in den Urlaub zieht, beginnt jetzt einen Ferienjob. Was Studierende in Sachen Steuern, Krankenkasse und Absicherung beachten sollten.

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In Sachen Gehalt können volljährige Ferienjobber auf den Mindestlohn von 8,50 Euro pochen. Ob darauf Steuern fällig werden, hängt vom Jahreseinkommen ab:  8.472 Euro sind als Grundfreibetrag ohnehin steuerfrei. Hinzu kommen einige Pauschalen, so dass erst ab einem Einkommen jenseits von etwa 11.000 Euro Steuern anfallen. Studierende, denen die Personalabteilung dennoch Steuern abzieht, können sie sich am Jahresende über die Steuererklärung zurückholen.
Sozialabgaben fallen bei Ferienjobs eher selten an. Kurzfristige Beschäftigungen von bis zu drei Monaten (oder 70 Arbeitstagen) sind nämlich sozialversicherungsfrei.
Wichtig für Bafög-Empfänger: Sie sollten vor dem Jobantritt mit dem Bafög-Amt klären, wie viel sie verdienen dürfen, bevor das Bafög gekürzt wird. Die Grenze liegt derzeit bei 4.800 Euro pro Jahr.  
Auch Ferienjobs sollte man in einem detaillierten Arbeitsvertrag regeln lassen, damit Rechtssicherheit besteht. Darin wird dann auch geklärt, wie es in Sachen Haftung steht, wenn beim Ferienjobber mal etwas schief geht. In der Regel zahlen Betriebshaftpflicht-, betriebliche Unfall- und KfZ-Versicherung des Unternehmens. Allerdings könnte die Firma den Studenten zum Beispiel bei einem Autounfall auch in Regress nehmen. Deshalb sollte ein Arbeitsvertrag festlegen, was auch den Studenten zukommen kann und was nicht. Sicher ist sicher.

Quelle: VDI Nachrichten
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