Urlaub bleibt – II

In stessigen Jobs kommen viele Arbeitnehmer nicht dazu, ihren Jahresurlaub komplett zu nehmen. Allzu gerne spekulieren Unterehmen dann darauf, dass sie die freien Tage irgendwann streichen können.

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So geht‘s nicht, entschied das Landesarbeitsgericht Brandenburg (21 Sa 221/14). Arbeitgeber müssen von sich aus die Urlaubsansprüche erfüllen – auch wenn vom Mitarbeiter kein Antrag kommt. Läuft die Übertragungsfrist für Urlaub ab, haftet die Firma auf Schadenersatz, sprich Ersatztage oder Geld.