Steuern 2020: Vorteile bei Jobumzügen, Dienstreisen, Firmenwagen, Weiterbildung & Co.

Regelmäßig zum Jahreswechsel ändert sich auch was in Sachen Steuern. Welche Vorteile 2020 für Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige bringt.

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Der Finanzinformationsdienst Biallo hat mal grob zusammengefasst, was sich für Berufstätige und Studierende 2020 ändert. In den meisten Fällen haben die neuen Regelungen Vorteile, und die Steueränderungen bedeuten mehr Geld:

> Der Grundfreibetrag – der Einkommensbetrag jenseits dessen überhaupt erst Steuern erhoben werden – steigt 2020 um 240 Euro auf 9.408 Euro bei Singles beziehungsweise 18.816 Euro bei zusammen veranlagten Paaren. Jobguide-Tipp: Diese Grenze ist besonders für Studierende mit Nebenjobs interessant.

> Die Steuerfreibeträge von Eltern für ihre in Ausbildung oder im Studium befindlichen Kinder steigen ebenfalls, um fast 200 Euro auf 7.620 Euro.

> Wer ab 2020 jobbedingt umzieht, kann Umzugskosten pauschal und ohne Belege von der Steuer absetzen: Bei Bezug bis 28.2.2020 sind das 811 Euro (bzw. 1.622 Euro bei Verheirateten). Danach dann 820/1.639 Euro. Pro Kind sind zusätzlich 357/361 Euro frei.

> Die Verpflegungspauschalen für Dienstreisen steigen: Auf 14 Euro bei Dienstreisen über acht Stunden, bei mehrtägigen Reisen auf 28 Euro pro Tag beziehungsweise 14 Euro für den An- und Abreisetag.

> Bahnfahren, E-Books und E-Papers werden (möglicherweise) günstiger, weil der Mehrwertsteuersatz von 19 auf sieben Prozent gesenkt wird.

> Die Pendlerpauschale für den täglichen Weg ins Büro steigt ab dem 21. Entfernungskilometer um fünf Cent auf 35 Cent. Wer wenig verdient (und wenig Steuern zahlt) profitiert stattdessen von einer neuen Mobilitätsprämie.

> Wer ein emissionsfreies E-Auto (bis 40.000 Euro Listenpreis) als Firmenwagen hat und diesen privat nutzt, braucht den geldwerten Vorteil nicht mehr, wie bislang, mit einem Prozent zu versteuern, sondern nur noch mit 0,25 Prozent. Und das sogar rückwirkend auch für 2019. Für Hybridfahrzeuge gelten 0,5 Prozent. Das Aufladen der Batterie auf dem Firmengelände bliebt weiterhin steuerfrei.

> Wer sein E-Bike vom Unternehmen per Entgeltumwandlung erhält, muss den geldwerten Vorteil mit einem Prozent pro Monat versteuern – allerdings jetzt nur noch vom halben Bruttolistenpreis. (Gibt es das E-Bike zusätzlich zum Gehalt, ist es bis 2030 komplett steuerfrei).

> Weiterbildung von der Firma ist ab 2020 auch dann steuerfrei, wenn sie nicht ausdrücklich für den Arbeitsplatz gedacht ist, sondern ganz allgemein beruflich weiterbildet, wie etwa Sprach- oder Computerkurse. Sozialabgabenfrei sind sie ohnehin.

> Minijobber erhalten ab 2020 einen Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde. Das Finanzportal Biallo weist darauf hin, dass man deshalb auf seine künftige Arbeitszeit achten müsse. Denn die Minijob-Grenze bleibt weiterhin bei 450 Euro. Darüber fallen Steuern und Sozialabgaben an. Mit dem neuen höheren Mindestlohn erreicht man die Grenze schneller. Um abgabenfrei zu bleiben, muss man also die Arbeitszeit reduzieren.

> Das Unternehmen kann für Fitnesskurse, Raucherentwöhnung, Massagen & Co innerhalb des Betriebs jetzt bis zu 600 Euro pro Jahr springen lassen.

 

Quelle: Biallo