Neue Steuerurteile zur Weiterbildung

Munition für alle, die ihre Weiterbildung von der Steuer absetzen wollen und sich mit einem zickigen Finanzbeamten konfrontiert sehen.

  •  Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung lassen sich als Weiterbildungskosten voll ansetzen, wenn der Kurs speziell auf den beruflichen Bedarf des Steuerzahlers ausgerichtet ist. Das gilt zum Beispiel auch, wenn Führungskräfte NLP-Supervisionskurse nehmen, um ihre Kommunikation zu verbessern.
    Bundesfinanzhof VI R 35/05
  • Bevor ein Finanzamt einen Auslandssprachkurs rundweg als Urlaubsvergnügen ablehnt, muss es erst immer prüfen, wie wichtig gute Fremdsprachenkenntnisse im Job des Steuerzahlers sind.
    Bundesfinanzhof VI R 13/07
  • Zwar kein Steuerthema, aber dennoch eines zur Weiterbildungsfinanzierung: Gegen die Ablehnung des Bafög-Amtes, ein Fern-Studium an einer britischen Universität zu bezuschussen, klagt derzeit ein Wiesbadener Student. Ein Urteil wird im kommenden Jahr erwartet.
Weiterbildung