Medizinstudium: So sollen die Plätze künftig vergeben werden

Der Zugang zum Medizinstudium soll grundlegend reformiert werden. Das berichtet der Spiegel und meldet, dass sich die Kultusministerkonferenz noch im Dezember auf einen Entwurf für den entsprechenden Staatsvertrag geeinigt hat. Die neuen Regeln sollen dabei nicht nur für Humanmedizin, sondern auch für Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie gelten.

Pixabay

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr ein Machtwort gesprochen hatte, sollen Studienplätze voraussichtlich ab dem Sommersemester 2020 nun wie folgt vergeben werden:

> Bis zu 20 Prozent der Studienplätze kann ein Bundesland vorab reservieren und nach eigenen Kriterien vergeben. Zum Beispiel, so schreibt die Ärztezeitung, für eine Landarztquote oder für beruflich qualifizierte Kandidaten ohne Abitur. Das könnte beispielsweise für Notfallsanitäter, die studieren wollen, gelten.

> Die bisherigen ellenlangen Wartezeiten, für alle, die Arzt werden wollen, werden mit einer Übergangsphase mittelfristig abgeschafft.

> Für die Studienplätze, die jenseits der Vorabquote übrig bleiben – also bis zu 80 Prozent der Plätze –, wenden die Länder und Hochschulen teilweise neue Kriterien an: So soll die bisherige Abiturbestenquote – die Platzvergabe an die Bewerber mit den besten Abiturnoten – von bisher 20 auf 30 Prozent (vom Resttopf) steigen. Dass in manchen Ländern generell bessere Abischnitte erzielt werden als in anderen, soll über ein besonderes Verfahren aufgerechnet werden.

> Zusätzlich sollen zehn Prozent der restlichen Plätze nach notenunabhängigen Kriterien vergeben werden, schreibt Spiegel Online. Dieses neue Konstrukt im Zulassungsverfahren nennt sich dann Eignungsquote.

> Unverändert bei einer Quote von 60 Prozent bleibt das Auswahlverfahren durch die Hochschulen. Der Staatsvertrag sieht eine ganze Reihe von notenabhängigen und notenunabhängigen Kriterien vor, auf die man sich auf Landesebene noch einigen muss. Neu ist, dass mindestens ein notenunabhängiges Kriterium in die Beurteilung einfließen muss, bei Medizin sind es sogar zwei. Und mindestens eines davon muss einen großen Ausschlag geben. Zudem, so schreibt die Ärztezeitung, soll ein fachspezifischer Studieneignungstest fest als Kriterium vorgegeben sein.

> Im Auswahlverfahren und auch bei der neuen Eignungsquote dürfen die Bundesländer dann noch weitere eigene Unterquoten für verschiedene Zielgruppen oder unterschiedliche Auswahlkriterien einführen.


Quelle: Spiegel.de, Ärzteblatt