Jobgespräch: Keep it cheap

2. November 2009 - Bewerber, die von einem Unternehmen - schriftlich oder mündlich - zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, können nach einem Bericht in Junge Karriere per Gesetz (§ 670 BGB) verlangen, dass ihnen die Ausgaben für die Fahrt erstattet werden.

Auch dann, wenn aus dem Job anschließend nichts wird. Zwei Ausnahmen gibt’s: Das Unternehmen hat die Kostenübernahme im Vorfeld ausdrücklich ausgeschlossen oder der Bewerber hat mit Erste-Klasse-Ticket oder Luxushotel den Bogen überspannt. Auch 30 Cent pro Kilometer-Autoanfahrt-Abrechnungen und Taxifahrten würden ungern gezahlt.

Jobguide-Tipp: Bei absehbar hohen Anreisekosten vorher bei der Firma rückversichern.

Quelle: Junge Karriere

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