Für Juristen bleibt erstmal alles beim Alten

Angehende Juristen können - und müssen - auf dem Weg zum Anwalt oder Richter weiter mit zwei Staatsexamen und dem Vorbereitungsdienst kalkulieren.

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Das meldete jetzt die Bundesrechtsanwaltskammer als Reaktion auf die Beschlüsse der Justizministerkonferenz. Die Konferenz hatte sich für den bisherigen einheitlichen Ausbildungsweg entschieden und das so genannte Spartenmodell, bei dem zum Beispiel Anwälte speziell auf den Anwaltsberuf hin ausgebildet werden, gekippt. Nur der einheitlich ausgebildete Jurist könne die gewünschten Qualitätsstandards erfüllen. Wenig glücklich sind die Justizminister dagegen mit der bisher völlig verpennten Umsetzung der Bachelor- und Master-Strukturen im Jura-Studium. Von dieser Seite werden Studierende also wohl bald noch mit Reformen rechnen können und müssen. Dies dürfte aber dann eher künftige Erstsemester treffen. (3. Juni 2011)

Quelle: Jurawelt

Kein Spartenmodell