Degradierung tabu

Ein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeiter nicht einfach per Direktionsrecht von der Führungskraft auf eine Sachbearbeiterposition herabstufen - auch wenn sich am Gehalt nichts ändert.

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Dazu bedarf es einer Änderungskündigung, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 4 Sa 4/09).  Im verhandelten Fall bei Daimler sollte sich die hierarchische Zuordnung der Stelle ändern sowie die private Nutzung des Dienstwagens eingeschränkt werden. Das Gehalt selbst sollte unverändert bleiben.

Quelle: www.otto-schmidt.de

Abstieg