China ordnet Wirtschaftsprüfermarkt neu

Ab August 2012 darf der Anteil ausländischer Partner von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in China nicht mehr als 40 Prozent betragen. Schlüsselpositionen sollen ab dann ausschließlich von Chinesen besetzt sein.

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Ab 2017 soll der Anteil der Partner, die außerhalb Chinas qualifiziert wurden, aber für WP-Gesellschaften in China tätig sind, nur noch bei 20 Prozent liegen dürfen, das meldet das International Accountin Bulletin (IAB). Betroffen von der neuen Regelung sind vor allem die Big Four der internationalen Wirtschaftsprüferszene PwC, KPMG, Ernst & Young und Deloitte. Derzeit werden die Big Four in China zum größten Teil von Ausländern geführt, viele Partner sind Expatriates.

Mit der neuen Regelung will die chinesische Regierung dafür sorgen, dass die großen WP-Firmen im Reich der Mitte künftig von Chinesen kontrolliert werden und sicherstellen, dass Stimmrechte von Partnern dominiert werden, die ihreWirtschaftsprüferausbildung in China absolviert haben.

Ab 2017 sollen Partner von chinesischen WP-Firmen mindestens 40 Jahre, aber auch nicht älter als 65 Jahre sein. Nun haben ausländische WP-Partner fünf Jahre Zeit, den chinesischen WP-Titel zu erwerben. Der Vorstoß des chinesischen Finanzministeriums zur Neuregelung des WP-Marktes in China kommt genau zu dem Zeitpunkt, an dem die Lizenzen von drei der vier Big Four-WP-Gesellschaften auslaufen. Alle vier WP-Riesen waren bisher im Rahmen von Joint Ventures im Reich der Mitte tätig, die über zwanzig Jahre liefen. Diese Arrangements laufen in diesem Jahr für Deloitte, Ernst & Young und KPMG aus.

Eine Ausnahmeregelung der Welthandelsorganisation hatten Joint Ventures unter der Kontrolle von Partnern, die nicht über einen chinesischen WP-Titel verfügen, überhaupt erst möglich gemacht. China ist schon heute die zweitgrößte Wirtschaftsmacht der Welt und wird in Zukunft bedeutenden Einfluss auf die globale Entwicklung in der Wirtschaftsprüfung nehmen, schreibt das IAB. Das dürfte auch für die Regeln der internationalen Rechnungslegung gelten, in der bisher die westlichen Standardsetter das Zepter in der Hand hielten.

(Juni 2012) Quelle: International Accounting Bulletin IInternational Accounting Bulletin II

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