Wo sich Geld fürs Studium auftreiben lässt

Der Zeit Studienführer hat mal zusammengestellt, was ein Studium kostet und was es für Möglichkeiten gibt, es zu finanzieren.

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So muss ein Student im Schnitt monatlich rund 900 Euro auftreiben, um über die Runden zu kommen. Das hat das Deutsche Studentenwerk jüngst ermittelt. Der größte Batzen bei der Studienfinanzierung geht dabei mit rund 320 Euro für die Miete drauf, dicht gefolgt vom Posten für die Lebensmittel (170 Euro).

Studenten, deren Eltern nicht zu viel verdienen, können mit Bafög planen, um das Studium zu finanzieren. Bafög kommt zurzeit jedem dritten Studenten zu Gute. Maximal kann es 735 Euro pro Monat geben. Zurückzuzahlen ist nach dem Studium nur die Hälfte, maximal 10.000 Euro.

Neben dem Bafög-Antrag lohnt es sich, sich um ein Stipendium zu bewerben, rät der Beitrag. Denn das Institut für Demoskopie Allensbach hat ermittelt, dass 40 Prozent der Bewerbungen erfolgreich sind. Stipendiengeber sind entweder die Begabtenförderungswerke (vergeben 300 Euro pro Monat) oder private Stifter, die ganz unterschiedliche Voraussetzungen an ihre Förderung knüpfen.

Bei rund 90 Prozent der staatlichen Hochschulen (und einigen privaten) kann man sich mittlerweile um ein Deutschlandstipendium bewerben. Das bringt einem 300 Euro pro Monat für mindestens ein Jahr. Bevorzugt werden in der Regel Kandidaten mit guten Noten und sozialem Engagement.

Über einen Studienkredit (zum Beispiel den KfW-Studienkredit) erhält ein Student monatlich Geld von einer Bank und muss den Gesamtbetrag des Darlehens nebst – in  der Regel recht niedrigen – Zinsen nach dem Studium zurückzahlen.

Auch für studentische Nebenjobs gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde, außer bei Zeitungszustellern und in der Landwirtschaft. Wer damit mehr als rund 8.820 Euro pro Jahr verdient, muss auf den Betrag, der dies übersteigt, Steuern zahlen. Bei den Sozialabgaben ist es, wie der Zeit-Beitrag ausführt, etwas kniffliger. Ferienjobs bleiben oft sozialabgabenfrei, weil 70 Tage pro Jahr oder drei Monate am Stück befreit sind. Daneben gilt eine 20-Stunden-pro-Woche-Grenze.

Quelle:Zeit Studienführer