Wie man ein Auslandssemester oder -praktikum richtig einfädelt

Studenten, die zu einem Auslandssemester oder -praktikum aufbrechen, möchten ihre Leistungen, die sie an der fremden Hochschule oder in einem Unternehmen erbringen, fürs heimische Studium gerne anerkannt wissen. Weil das selten automatisch geht, hat das Magazin Zeit Campus in einem Beitrag zusammengestellt, was es zu beachten gilt.

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Wer im Studium Sprachkurse absolvieren muss, kann das auch an einer Hochschule im Ausland tun. Voraussetzung: Die Hochschule vergibt dafür ein offizielles Zertifikat und Leistungspunkte, die man sich daheim anerkennen lassen kann. Sprachkurse sind, so stellt das Magazin fest, hierzulande wie im Ausland nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nach Schwierigkeitsgraden von A1 bis C2 gestaffelt.

Pflichtpraktika fürs Studium müssen auch im Ausland die Auflagen des jeweiligen Fachbereichs erfüllen, um durchgewunken zu werden. So werden in der Regel eine bestimmte Wochenstundenanzahl und gewisse Lerninhalte gefordert. Die sollte man sich unbedingt vom Praktikumsbetrieb schriftlich bestätigen lassen. Zeit Campus empfiehlt, sich das schon vor der Anreise zusichern zu lassen. Zeugnisse & Co, die nicht in Deutsch oder Englisch abgefasst sind, sollte man übersetzen lassen, bevor man loszieht, um das Praktikum anerkennen zu lassen.

Wer als Erasmus-Student ein Auslandssemester einlegt, legt in einem „Learning Agreement“ schon vorab fest, welche Veranstaltungen aus dem Vorlesungsverzeichnis der Gastuni er an der fremden Uni besuchen wird. Wichtig sei es, schreibt das Magazin, auf die jeweilige Wochenstundenzahl und die ECTS-Punkte zu achten, da die oft von heimischen Leistungen abweichen und vergleichbar sein müssen, damit sie für Pflichtmodule oder Wahlfächer angerechnet werden. Die Heimat-Uni prüft, wie gleichwertig das Ganze ist und was angerechnet werden kann. Ein Leserkommentar auf den Beitrag merkt allerdings an, dass das Learning Agreement allein noch längst keine Garantie sei, dass später tatsächlich alles anerkannt wird. Ein Restrisiko bleibt. Am besten also so eng wie möglich mit der Hochschule abstimmen. Gleiches gilt für Studierende, die auf eigene Kappe ohne Erasmus ein Auslandssemester einlegen. Auch hier alles am besten so eng wie möglich mit dem Prüfungsamt und dem Fachbereich abstimmen, damit es später nicht hakt.

Ein Auslandsbachelor-Abschluss muss von der jeweiligen deutschen Hochschule, an der man seinen Master anschließen möchte, als gleichwertig mit einem Inlandsbachelor anerkannt werden. Einen ersten Hinweis gibt einem da die Anabin-Datenbank der Kultusministerkonferenz, in der diverse Auslandsabschlüsse und ihre mögliche deutsche Entsprechung verzeichnet sind. Über die tatsächliche Gleichwertigkeit entscheidet aber die angepeilte Hochschule selbst. Möglicherweise muss man auch noch Module nachholen oder weitere Nachweise erbringen, um alle Zulassungskriterien für den Master zu erfüllen.

Quelle:Zeit Campus