Whistleblower unzureichend geschützt

Ein neuer Gesetzesentwurf will Whistleblower besser schützen. Doch weil er nur für die Finanzbranche gilt, bleiben zum Beispiel Wirtschaftsprüfer außen vor, schreibt die Süddeutsche Zeitung.

Bildnachweis: Imillian / fotolia

Whistleblower reichen sensible Daten weiter, um Missstände aufzudecken. Ein Beispiel aus jüngster Zeit ist der Wirtschaftsprüfer Antoine Deltour von PwC, der mit seinen Daten aufdeckte, dass Konzerne in Luxemburg Milliarden Euro Steuern sparen. Das löste Luxleaks aus – und Deltour muss sich jetzt vor Gericht verantworten. Dieses Risiko droht hierzulande auch Wirtschaftsprüfern. Denn der aktuelle Gesetzesentwurf gilt nur für Mitarbeiter aus der Finanzbranche – und Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften fallen nicht darunter. Das Gesetz gilt seit 2. Juli und schützt die Mitarbeiter von Banken, Versicherungen, Finanzvertrieben und Emittenten von Finanzinstrumenten vor arbeits- und strafrechtlichen Folgen, wenn sie etwas melden. Außerdem müssen die Unternehmen die organisatorischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Mitarbeiter anonym ein gesetzwidriges Verhalten melden können.

Quelle: Süddeutsche Zeitung, 7. Juni 2016