Urlaubsanspruch auch bei Sabbatical

Arbeitnehmer, die sich vom Chef unbezahlten Sonderurlaub holen, um zum Beispiel in einen längeren Urlaub zu düsen oder ein Sabbatical zu machen, haben zusätzlich weiter ihren Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Das entschied das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 678/12). Wem also beispielsweise per Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub zustehen, kann sie alle einplanen, auch wenn sein Arbeitsverhältnis durch unbezahlten Sonderurlaub mehrere Monate ruht.

Quelle: Bundesarbeitsgericht