Überstunden: Wie du sie rechtssicher aufschreibst

947 Millionen unbezahlte (!) Überstunden sind im vergangenen Jahr in Deutschland angefallen, stellt ein t3n-Beitrag fest. Nicht selten bleiben Arbeitszeiten deshalb unbezahlt, weil der Mitarbeiter seine Überstunden nicht zweifelsfrei nachweisen kann.

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Eine Arbeitsrechtsanwältin erklärt in dem t3n-Beitrag, dass es im Wesentlichen auf zwei Dinge ankommt, um bei Überstunden auf der sicheren Seite zu sein:

> Man muss zweifelsfrei nachweisen können, wann man welche Zeiten (zusätzlich) geleistet hat.

> Man muss nachweisen können, dass diese Überstunden vom Chef angeordnet oder zumindest wissentlich geduldet wurden.

Denn in Streitfällen zweifelt ein Unternehmen gerne die geleisteten Arbeitszeiten an und/oder führt an, dass die Überstunden nicht auf Weisung des Vorgesetzten zustande kamen. Beides gilt es also nachzuweisen.

Beide Aspekte wasserdicht hinzubekommen, ist nicht immer einfach, gerade, wenn im Homeoffice die Grenzen zwischen Arbeits- und Privatleben verschwimmen und/oder die Arbeitszeit-Erfassung noch per Hand erfolgt.

Das A und O: Zeiten zweifelsfrei – und unabänderlich – erfassen

Einen großen Schritt weiter ist man schon mal, wenn das eigene Unternehmen über ein professionelles digitales Zeiterfassungssystem verfügt. Das erleichtert zunächst mal die korrekte Berechnung der Arbeitszeit und Überstunden. Wer das nicht hat, weil das Unternehmen zu klein ist oder so etwas im Homeoffice nicht vorgesehen ist, sollte akribisch Stundenzettel über seine Arbeitszeiten und vor allem Überstunden führen.

Wichtig: Die Aufzeichnungen sollten nachträglich nicht änderbar sein. Sonst kommt das Unternehmen im Streitfall auf die Idee, einem Fälschung der Zeiten zu unterstellen – und die Liste verliert an Aussagekraft.

Ideal: Chef bestätigt Überstunden per Unterschrift

Die Stundennachweise sollte man sich immer mal wieder vom Vorgesetzen abzeichnen lassen. Durch die regelmäßige Freizeichnung kann das Unternehmen später nicht sagen, es hätte nichts von den Überstunden gewusst, und muss sich zumindest die stillschweigende Duldung entgegenhalten lassen.

Wenn irgendwie möglich, sollte in den Stundennachweisen auch dokumentiert sein, wer die Überstunden konkret angeordnet hat.

Im Idealfall lässt man den Überstundennachweis vom Chef per Hand abzeichnen. Das hat vor Gericht eine höhere Beweiskraft als eine schlichte Emailbestätigung, erklärt der Beitrag.

 

Quelle: t3n