Studentenbuden: Dübellöcher & Co. müssen beseitigt werden

Wer aus seiner Studentenbude auszieht und Dübellöcher und knallige Wände in (Latex-) Farbe hinterlässt, muss dem Vermieter möglicherweise Schadenersatz zahlen.

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Das Landgericht Wuppertal urteilte in einem aktuellen Fall (Az. 9S 18/20) ganz anders als viele Gerichte vor ihm und legte die Latte für notwendige Renovierungen beim Auszug deutlich höher an als bisher. Danach müssen Mieter beim Auszug alle Dübellöcher schön wieder zuspachteln und auch mit Latexfarben bemalte Wände wieder überstreichen. Denn Löcher wie (schwer zu entfernende) Farbe seien, so die bergischen Richter, Substanzeingriffe in die Wohnung. Der Mieter ist laut dem Urteil verpflichtet, die Wohnung in einem Zustand zu hinterlassen, für den „normale Schönheitsreparaturen“ ausgereicht hätten. Tut er das nicht, kann der Ex-Vermieter Schadenersatz verlangen.

Beim Einzug schon an den Auszug denken
Wichtig zu wissen: Das Dübelloch-Beseitigungsurteil gilt völlig unabhängig davon, ob der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen hat oder ob er noch vor Ende der vereinbarten Renovierungsfristen auszieht. Und: Gerichte anderswo in Deutschland haben früher schon großzügiger geurteilt. Sie sahen den Mieter erst in der Pflicht, wenn eine gewisse Zahl von Dübellöchern überschritten war. Im Streitfall ist künftig also die Frage, welchem Urteil mehr Bedeutung beigemessen wird.

Jobguide-Tipp: Gerade Studenten und Berufseinsteiger mit knappem Budget sollten es nicht darauf ankommen lassen und beim Auszug lieber ein Dübelloch mehr als eines zu wenig zuspachteln. Ist ja kein großer Aufwand. Und beim Aussuchen der Wandfarbe kann man den Umzug aus der Studentenbude oder dem WG-Zimmer ja schon mal mitdenken, ohne sich farblich allzu sehr einschränken zu müssen.

Quelle: Haufe