Schlampe, Lügner, Halsabschneider – welche Beleidigung führt zum Rauswurf?

Höfliches und respektvolles Verhalten gehört im Job zu den vertraglichen Pflichten. Wer sich nicht daran hält, riskiert den Rauswurf. Das solltest Du besser nicht sagen.

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Die Pflichten als Arbeitnehmer ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag. Dazu gehört unter anderem respektvolles und höfliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern. Wer sich übel im Ton vergreift, begeht also eine Pflichtverletzung und muss mit Konsequenzen rechnen.

Was geht zu weit?
Laut § 626 Abs. 1 BGB ist sogar eine fristlose Kündigung wegen einer Beleidigung möglich – und zwar dann, wenn eine von gegenseitiger Achtung getragene Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist. Doch was geht zu weit und was ist noch okay? Diese Frage beschäftigt regelmäßig die Gerichte. Die Deutsche Handwerkszeitung hat in einem aktuellen Artikel verschiedene Urteile zusammengetragen.

Das A-Wort ist tabu
Wer beispielsweise gegenüber seinem Chef das A-Wort benutzt, stört nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz das Betriebsklima so nachhaltig, dass ein sofortiger Rauswurf gerechtfertigt ist (Az.: 9 Sa 967/00). Das gleiche gilt für tätliche Bedrohungen wie „Ich stech Dich ab“ (Arbeitsgericht Düsseldorf, AZ.: 7 Ca 415/15). Keine Gnade hatten Gerichte aber auch in folgenden Fällen:

  • "Der Boss ist ein Halsabschneider", sagte ein Angestellter während einer Betriebsfeier im Beisein des Chefs (Az.: II AZR 38/96)
  • Ein Hausmeister zu einer Arbeitskollegin: "Du bist ´ne richtig fette Schlampe geworden" (AZ.: 3 Ca 681/17)
  • "Sie sind doch ein Lügner", sagte ein Lufthansa-Angestellter zu seinem Vorgesetzten. Als er diesen Satz nach einer Abmahnung wiederholte, wurde ihm ordentlich gekündigt (Az.: 3 Sa 1662/99)
  • Ein Arbeitnehmer verbreitete im Internet unter der Bezeichnung "News der Woche" mehrere Nachrichten, die seinen Chef beleidigten und herabsetzten (Az.: 2 Sa 330/98)
  • Eine Arbeitnehmerin zum Chef: "Sie haben nur Bumsen im Kopf" (Az.: 4 Sa 930/97)
  • Ein Auszubildender fertigte ein Blechschild mit der Aufschrift "Arbeit macht frei – Türkei schönes Land" an und befestigte es an einer Werkbank eines türkischen Mit-Azubis (AZ.: 2 AZR 676/98)

 

Fazit: Lieber das Gespräch suchen, bevor die Situation eskaliert. Das schont die Nerven und bringt meist mehr. Und mehr Stil beweist Du damit sowieso.

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung online